PATIENTENINFORMATION

zur Extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) im

AMBULATORIUM NEUNKIRCHEN

Die Stoßwellentherapie dient zur operationsersetzenden Behandlung folgender Erkrankungen

 

Tennisarm (Epicondylitis radialis des Ellenbogengelenkes)

Fersensporn (Fasciitis plantaris und dorsalis des Fersenbeines)

Kalkschulter (Tendinosis calc. bei Impingement der Schulter)

Knochenheilungsstörung (Pseudarthrose oder verzögerte Heilung)

Achillessehnenbeschwerden (Achillodynie od. -tendinitis)

 

Die Stoßwellentherapie:

                                Als unblutige Behandlungsform bei Nieren- und Gallensteinen ist sie seit etwa 20 Jahren bekannt und millionenfach angewendet worden. Spezielle gebündelte Schallwellen mit hoher Energie, etwa 10 bis 100-fache Energie im Vergleich zur Ultraschallbehandlung , werden verwendet um Nierensteine zu zertrümmern.

Seit 10 Jahren werden auch schlecht heilende Knochenbrüche mit gutem Erfolg behandelt.

Seit 8 Jahren wird der schmerzlindernde Effekt bei Beschwerden des Bewegungsapparates erforscht, und seit 4 Jahren regelmäßig zur unblutigen, operationsersetzenden Behandlung in der Orthopädie angewendet.

Die Stoßwellentherapie bei Sehnenansatzbeschwerden z.B. Tennisellenbogen:

Bei dieser Erkrankung liegt eine entzündliche Veränderung von Sehnen und deren Ansatzbereich am gelenksnahen Knochen vor.

Durch verschiedene Ursachen wie z.B. Überlastung, Unfall, Muskelungleichgewicht können anhaltende Schmerzen entstehen, das Röntgenbild ist zumeist unauffällig.

Fallweise enden die Beschwerden ohne Behandlung nach einigen Tagen, häufig ist eine Behandlung mittels Physikalischen Therapien, entzündungshemmender Salben, Heilgymnastik, Injektionen etc. nötig.

Meist erreicht der Arzt eine Schmerzlinderung, in einigen Fällen bleiben die Schmerzen bestehen.

Bei diesen Fällen wurde früher die Operation empfohlen, seit 4 Jahren empfehlen die meisten Fachärzte für Orthopädie die Stoßwellentherapie, mit der in 7 von 10 Fällen die Erkrankung geheilt werden kann.

Der Ablauf der Stoßwellentherapie:

                                Die Durchführung dieser operationsersetzenden Behandlung erfolgt ausschließlich von qualifizierten Fachärzten. Eine lokale Analgesie ist bei Sehnenbehandlungen fallweise nötig, bei Schulterbehandlungen zumeist, bei Knochenbehandlungen immer, weil sonst mit stufenweise gesteigerter Behandlungsintensität auch zunehmende Schmerzen bei der Behandlung auftreten könnten. Das Stoßwellengerät wird über einen Gummibalg und Kontaktgel an die Haut über dem Behandlungsort geführt, die Zieleinstellung wird vor und während der Behandlung mit Ultraschall am Monitor kontrolliert. Eine ruhige Lage des Patienten ist wichtig, eine Abschwächung oder Abbruch der Behandlung  - z.B. wegen Schmerzen - ist jederzeit möglich.

Zumeist werden 1000-2000 Einzelstöße bei jeder Sitzung durchgeführt, die Sitzungsdauer beträgt 30-60 Minuten. Je nach Erkrankung sind insgesamt 1-3 Einzelsitzungen nötig.

Eine Unterbrechung oder Ablehnung der Stoßwellenbehandlung wird zu keinem Zeitpunkt Nachteile für den Patienten bringen.

Die Risiken und Nebenwirkungen der Stoßwellenbehandlung:

                                70 - 80 % der behandelten Patienten sind nach der Stoßwellenbehandlung geheilt bzw. haben eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden - beim Rest bleibt nur die Operation als letzte Behandlungsmöglichkeit.

Gelegentlich treten im Behandlungsbereich Blutergüsse, Schwellungen oder kleine Hautverletzungen auf, die zumeist nach kurzer Zeit abklingen.

Bleibende Schäden wurden bisher - auch nach vielen tausend Behandlungen - nicht beobachtet.

Bei Auftreten von Schwellungen, Fieber, Gefühlsstörungen (auch wenn Sie nicht in Zusammenhang mit der Stoßwellenbehandlung stehen), sollte der behandelnde Arzt sofort verständigt werden.

Während der ersten Wochen nach der Stoßwellenbehandlung sollten andere Behandlungen  nur nach Rücksprache mit dem Stoßwellen -Behandler durchgeführt werden.

Nach Sehnenbehandlungen ist die normale Bewegung und Belastung der behandelten Gliedmaße nicht nur erlaubt sondern sogar erwünscht, ein Krankenstand ist nur in Ausnahmefällen nötig.

Zum Zeitpunkt der Stoßwellenbehandlung sollten keine weiteren Erkrankungen im Behandlungsgebiet bestehen. Eine Schwangerschaft, ein Herzschrittmacher, Blutgerinnungsstörungen, Krebserkrankungen, Infektionen und die Einnahme von Medikamenten die die Blutgerinnung verändern, sollen ausgeschlossen sein.

Bei Unklarheiten bitte unbedingt den behandelnden Arzt konsultieren.

Für Rückfragen steht Ihnen  Dr. Wanke Stefan  (Facharzt  f.Orthopädie und orthopädische Chirugie)  zur Verfügung.